Eine Wohnung lässt auf sich warten

Wie viel Zeit würden Sie Ihrem Bauträger geben?

Wer eine Wohnung zu seinem ganz persönlichen Domizil werden lässt, ist sicher gern bereit, einige Zeit abzuwarten, bis das traute Heim bezugsfertig umgebaut und renoviert ist. Mittlerweile ist es auch nicht mehr ungewöhnlich, wenn Sanierungsarbeiten länger dauern als vorher vereinbart. Aber möchten Sie länger als 2 Jahre warten, um endlich in Ihre neue Wohnung einziehen können?

So erging es einem Ehepaar. Mit dem Bauträger war der 31. August 2009 als Stichtag vereinbart, an dem die Baudienstleistungen beendet sein sollten. Danach wollte die kleine Familie in ihre 136qm große Wohnung einziehen. Doch daraus wurde nichts. Die Zeit verstrich, doch die Wohnung wurde und wurde nicht fertig. Ende 2011 war die Wohnung noch nicht fertig. Nun wurde es dem Ehepaar endlich doch zu bunt. Die Geduld verließ beide, sie gingen zu Gericht und verklagten den Bauträger auf die Miete, die das Ehepaar nun für die alte (72 qm große) Wohnung zahlen musste, die sie zwangsweise nach wie vor bezahlen müssen.

Welche Konsequenz ist rechtens?

Die Gerichte gaben dem Paar Recht. Der Bundesgerichtshof gewährte darüber hinaus einen Nutzenausfall mit der Begründung, dass die Käufer der Wohnung länger als zumutbar auf dieselbe warten und statt dessen die nur halb so große Wohnung weiterhin nutzen müssten. Hier sei nicht von gleichwertigem Wohnraum zu sprechen, so die Richter am BGH.

Den Mietern wir so zumindest eine kleine Entschädigung zuteil. Wie sich deren Wohnsituation derzeit verhält entzieht sich leider unserer Kenntnis.

Quelle:

  • Urteil vom 20. Februar 2014 – VII ZR 172/13

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